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Römer 13:Verse 7

GerLut1545
7

So gebet nun jedermann, was ihr schuldig seid: Schoße dem der Schoß gebührt; Zoll, dem der Zoll gebührt; Furcht dem die Furcht gebührt; Ehre, dem die Ehre gebührt.

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So gebt denn jedem, was ihm zukommt: Gebt Steuern dem, der darauf Anspruch hat; gebt Zoll dem, der ihn fordern darf; erweist Ehrfurcht, wem sie zukommt, und Achtung, wem sie gebührt!

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Römer 13:7 - Luther 1545 | Sacrilo