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So du aber mit deinem Widersacher vor den Fürsten gehest, so tue Fleiß auf dem Wege, daß du sein los werdest, auf daß er nicht etwa dich vor den Richter ziehe, und der Richter überantworte dich dem Stockmeister, und der Stockmeister werfe dich ins Gefängnis.
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Wenn du mit deinem Gläubiger vor Gericht gehst, so gib dir noch unterwegs Mühe, dich gütlich mit ihm abzufinden. Sonst könnte er dich vor den Richter schleppen, und der Richter würde dich dann dem Gerichtsvollzieher übergeben, und der Gerichtsvollzieher wird dich ins Schuldgefängnis werfen.