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Römer 7:Verse 3

GerGruenewald
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Wollte sie also, solange ihr Mann noch lebt, einem anderen Mann gehören, so würde sie als Ehebrecherin gelten. Ist aber ihr Mann gestorben, so ist sie vom Gesetze frei und keine Ehebrecherin, wenn sie einem anderen Manne angehört.

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Gibt sie sich also zu Lebzeiten ihres Mannes einem anderen Mann hin, so führt sie den Namen Ehebrecherin. Nach dem Tod ihres Mannes aber ist sie von dem Ehegesetz frei: sie ist dann keine Ehebrecherin, wenn sie sich mit einem anderen Mann vermählt.

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Römer 7:3 - Grünewald | Sacrilo