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Denn der Aufseher muß untadelig sein als Gottes Verwalter, nicht eigenmächtig, nicht zornmütig, nicht dem Wein ergeben, nicht ein Schläger, nicht schändlichem Gewinn nachgehend,
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Denn jeder Bischof muß ein unbescholtener Mann sein, — er ist ja Gottes Haushalter. — Er darf nicht selbstherrlich sein und nicht zum Zorn neigen. Er darf kein Trinker sein oder ein Mensch, der Händel sucht und schmutzige Gewinnsucht zeigt.