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Denn wenn du mit deiner Gegenpartei vor die Obrigkeit gehst, so gib dir auf dem Wege Mühe, von ihr loszukommen, damit sie dich nicht etwa zu dem Richter hinschleppe; und der Richter wird dich dem Gerichtsdiener überliefern, und der Gerichtsdiener dich ins Gefängnis werfen.
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Wenn du mit deinem Gläubiger vor Gericht gehst, so gib dir noch unterwegs Mühe, dich gütlich mit ihm abzufinden. Sonst könnte er dich vor den Richter schleppen, und der Richter würde dich dann dem Gerichtsvollzieher übergeben, und der Gerichtsvollzieher wird dich ins Schuldgefängnis werfen.