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Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus.
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Also sollst du auch tun am siebenten Tage des Monden, wo jemand geirret hat Oder verfuhret ist, daß, ihr das Haus entsundiget.