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und daß diese Tage im Andenken bleiben und gefeiert werden sollten in jedem einzelnen Geschlecht, in jeder einzelnen Familie, in jeder einzelnen Landschaft und in jeder einzelnen Stadt; und daß diese Purimtage unter den Juden nicht untergehen, und ihr Andenken nicht aufhören sollte bei ihren Nachkommen.
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da(S diese Tage nicht zu vergessen, sondern zu halten seien bei Kindeskindern, bei alien Geschlechtern in alien Landern und Stadten. Es sind die Tage Purim, welche nicht sollen übergangen werden unter den Juden, und ihr Gedachtnis nicht umkommen bei ihrem Samen.