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daß der König den Juden, die in jeder einzelnen Stadt wären, gestattet habe, sich zu versammeln und für ihr Leben einzustehen, zu vertilgen, zu töten und umzubringen alle Heeresmacht von Volk und Landschaft, die sie, ihre Kinder und Weiber bedrängen würden, und ihre Habe zu plündern:
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darinnen der Konig den Juden gab, wo sie in Stadten waren, sich zu versammeln und zu stehen fur ihr Leben und zu vertilgen, zu erwurgen und umzubringen alle Macht des Volks und Landes, die sie angsteten, samt den Kindern und Weibern, und ihr Gut zu rauben,