16
denen ich antwortete: Es ist bei den Römern nicht Sitte, irgend einen Menschen preiszugeben, ehe der Angeklagte seine Ankläger persönlich vor sich habe und Gelegenheit bekommen, sich wegen der Anklage zu verantworten.
compare_arrows
Übersetzungen Vergleichen
Ich erwiderte ihnen, es sei nicht Sitte bei den Römern, jemand nur aus Gefälligkeit gegen andere zu bestrafen, ohne daß der Beklagte seinen Klägern gegenübergestellt worden sei und Gelegenheit gehabt habe, sich gegen die Anklage zu verteidigen.