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Wenn ich nun Unrecht getan und etwas Todeswürdiges begangen habe, so weigere ich mich nicht zu sterben; wenn aber nichts an dem ist, wessen diese mich anklagen, so kann mich niemand ihnen preisgeben. Ich berufe mich auf den Kaiser.
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Bin ich nun wirklich schuldig, und habe ich eine Tat begangen, die den Tod verdient, so will ich auch gern diese Strafe leiden. Wenn mich aber diese Männer hier ungerecht beschuldigen, so darf mich niemand nur aus Gefälligkeit gegen sie ihnen preisgeben. Ich lege Berufung an den Kaiser ein."