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Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht,
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Und das soil die Sache sein, daß dahin fliehe, der einen Totschlag getan hat, daß er lebendig bleibe: Wenn jemand seinen Nachsten schlagt, nicht vorsatzlich, und hat vorhin keinen Haft auf ihn gehabt,