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Doch am fünfzehnten Tage des siebten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes eingesammelt habt, sollt ihr das Fest Jehovas feiern sieben Tage; am ersten Tage soll Ruhe sein, und am achten Tage soll Ruhe sein.
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So sollt ihr nun am funfzehnten Tage des siebenten Monden, wenn ihr das Einkommen vom Lande eingebracht habt, das Fest des HERRN halten sieben Tage lang. Am ersten Tage ist es Sabbat, und am achten Tage ist es auch Sabbat.