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Niemand, der Kriegsdienste tut, verwickelt sich in die Beschäftigungen des Lebens, auf daß er dem gefalle, der ihn angeworben hat.
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Ein Krieger, der zu Felde zieht, darf sich nicht in bürgerliche Geschäfte verstricken lassen; sonst kann er dem Feldherrn nicht gefallen, der ihn angeworben hat.