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Im ersten Monat, am 14. Tage des Monats, am Abend, sollt ihr Ungesäuertes essen bis zu dem 21. Tage des Monats, am Abend.
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Am vierzehnten Tage des ersten Monden, des Abends, sollt ihr ungesauert Brot essen, bis an den einundzwanzigsten Tag des Monden an dem Abend,