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Nehemia 5:Verse 14

GerBoLut
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Auch von der Zeit an, da mirbefohlen ward, ein Landpfleger zu sein im Lande Juda, namlich vom zwanzigsten Jahr an bis in das zweiunddreilügste Jahr des Konigs Arthahsastha, das sind zwolf Jahre, nahrete ich mich und meine Bruder nicht von der Landpfleger Kost.

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Auch von dem Tage an, da er mich bestellt hatte, um ihr Landpfleger zu sein im Lande Juda, vom 20 Jahre bis zum 32 Jahre des Königs Artasasta, zwölf Jahre lang, habe ich mit meinen Brüdern die Speise des Landpflegers nicht gegessen.

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Nehemia 5:14 - Luther 1912 | Sacrilo