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2. Mose 12:Verse 6

GerBoLut
6

Und sollt es behalten bis auf den vierzehnten Tag des Monden. Und ein jegliches Hauflein im ganzen Israel soil es schlachten zwischen Abends.

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Und ihr sollt es in Verwahrung haben bis auf den vierzehnten Tag dieses Monats; und die ganze Versammlung der Gemeinde Israel soll es schlachten zwischen den zwei Abenden.

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2. Mose 12:6 - Luther 1912 | Sacrilo